
Es ist auch in meiner Heimatstadt derzeit nicht möglich, unbehelligt von Wahlwerbung voran zu kommen. Täglich fahre ich an einem der FDP-Kandidatin vorbei. Darauf steht folgender Slogan: "Freiheit ist nicht verhandelbar." Und jeden Tag triggert mich dieser Satz, weil ich nicht weiß, ob er wahr ist.
Untergründig schwingt in der Aussage das Menschenrecht Nummer eins mit: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Dass dies nicht mehr als eine Floskel ist, muss nicht weiter belegt werden. Das Problem dabei ist nämlich, dass Würde gar nicht definiert ist. Mit dem Absinken der Frustrationstoleranz wähnt sich die Würde heutzutage recht schnell verletzt. Und sei es auf Grund eine Bauarbeiterpfiffs. Versteht man den Begriff Würde jedoch wie etwas sehr Großes, wie das Bild eines aufrecht stehenden Menschen, der sich nicht vor anderen niederbeugen muss, dann wird offensichtlich, dass das Menschenrecht Nummer eins nur eine Idee ist, die aber nicht der Wahrheit entspricht. Zu viele Menschen leben würdelos. Das ist ein Fakt.
Doch kommen wir zu der Aussage "Freiheit ist nicht verhandelbar." Stimmt sie? Ja und Nein. Auch hier handelt es sich um einen uneindeutigen Begriff. Freiheit bedeutet, dass man sich ungehindert bewegen kann. Die Freiheit muss aber verhandelt werden, wenn sich zwei Menschen auf einem schmalen Pfad begegnen, der nur Platz für eine Person hat. Es muss geklärt werden, wer zuerst gehen darf. Gleiches gilt an einer Kreuzung ohne Verkehrsschilder, an der aus allen Richtungen ein Auto kommt. Auch dort wird durch z.B. ein Kopfnicken oder eine Handbewegung angezeigt, wer zuerst losfährt und wer wartet. Wäre Freiheit, im Sinne der ungehinderten Bewegungsoption, in diesen Situationen nicht verhandelbar, gäbe es Verletzte und vielleicht sogar Tote.
Freiheit sollte jedoch nicht verhandelbar sein, wenn es darum geht, freie Entscheidungen zu treffen. So kann der Autofahrer, der von rechts unsere Kreuzung befahren will, durchaus als frei betrachtet werden, da er nicht gezwungen ist, zu warten oder als erster loszufahren. Er kann in Abwägung der Gesamtsituation frei entscheiden, was er tut. Es stünde ihm auch frei, einfach loszufahren, im Glauben, dass er den größten Wagen und damit die besten Chancen hat, durchzukommen. Mit den Folgen, wie eigene Verletzungen oder Schuld am Schaden der anderen, müsste er leben. Auch diese Konsequenzenabschätzung fließt in seine Entscheidung mit ein. Die Freiheit des vernünftigen Menschen bewegt ihn zur Verhandlung und nicht zur Durchsetzung des Recht des Stärkeren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Freiheit nicht bedeutet, dass man ungeachtet seiner Mitmenschen oder der Realität handeln kann. Wo immer man auf etwas trifft, muss es in Entscheidungen einbezogen werden. Wenn diese dann aber frei getroffen, also ohne Zwang und Druck, ohne Nudging und Guten-Willen anderer entstehen, dann handelt es sich um Freiheit. Diese Freiheit ist graduell, d.h. sie kann wachsen oder auch kleiner werden. Die Entscheidung zu einer Impfung z.B. ist nicht mehr sehr frei, auch wenn es keine Impfpflicht gibt (haha). Man kann also sagen, die Freiheit der Impfentscheidung hat schon seit der verpflichtenden Masernimpfung für Kinder immer mehr abgenommen. Und auch wenn es keine wirklich demokratischen Verhandlungen zu dieser Form der Freiheit gegeben hat, ist sie verhandelt worden. Jemand hat entschieden, dass es diese Freiheit nicht länger geben soll.
Es erfolgte und erfolgt zu wenig Gegenwehr. Das Argument für den medizinischen Eingriff ist vor allem der Mitmensch, den man schützen und dem man durch die Impfung wieder zur Freiheit verhelfen soll (die dann durch die Politik gewährt wird). Doch kann man noch von einer freien Entscheidung sprechen, wenn diese für andere getroffen werden soll? Auch das müsste verhandelt werden. Freiheit wird also ständig verhandelt. Nur: Wir sitzen nicht am Verhandlungstisch.